DSGVO

Seit dem 25.5.2018 gilt EU-weit das neue europäischen Datenschutzrecht. Erste Erfahrung wurde gemacht, aber längst sind noch nicht alle Anforderung umgesetzt, um personenbeziehbare Daten entsprechend der Richtlinie zu verarbeiten. Vermeiden Sie unter Umständen hohe Strafzahlungen durch eine Beratung, von einem TüV-Nord geprüften Sachverständigen, im Bereich Datenschutz, Erstellung von Konzepten und praxisnahe Umsetzung von Maßnahmen.

Beratung, Analyse und Umsetzung zu vorher vereinbarten Festpreisen.